Kanzlei Valencic

Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Unsere Expertise

Strafrecht

Strafverteidigung bundesweit in den Gebieten des:

  • allgemeines Strafrechts 

  • Jugendstrafrechts

  • Kapitalstrafrechts 

  • Betäubungsmittelstrafrechts

  • Verkehrsstrafrechts

  • Vollstreckung und Strafvollzug

  • Nebenklage/Geschädigtenvertretung

Sie sind Beschuldigte*r oder Geschädigte*r in einem Strafverfahren?

Dann zögern Sie nicht: Im Strafrecht zählt jeder Schritt und oft entscheidet bereits das frühzeitige Handeln über den weiteren Verlauf. Ob Vorladung, Ermittlungsverfahren oder Hauptverhandlung  Ich stehe Ihnen von Beginn an als engagierte und durchsetzungsstarke Verteidigerin zur Seite, diskret, kompetent und mit klarem Blick für Ihre Interessen.

Die Grundlagen des Strafrechts sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, weshalb man häufig auch vom „Kernstrafrecht“ spricht. Hierzu zählen unter anderem klassische Delikte wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Raub. Hinzu kommt das Nebenstrafrecht, welches alle strafrechtlichen Vorschriften bezeichnet, die nicht im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind, sondern in anderen Gesetzen stehen. Dazu gehören u.a. das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Waffengesetz (WaffG), Straßenverkehrsgesetz (StVG).

So vertraut diese Begriffe auch erscheinen mögen, Strafverfahren sind oft komplex und können weitreichende Konsequenzen haben. Der Ausgang hängt nicht selten vom Einzelfall sowie von einer präzise abgestimmten Verteidigungsstrategie ab. Entscheidend sind dabei neben juristischem Fachwissen im materiellen Recht und Strafprozessrecht auch Erfahrung, strategisches Denken und ein sicheres Gespür für die jeweilige Situation.

Wichtig: Gerade bei strafrechtlichen Vorwürfen sollte ein unvorbereiteter Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft vermieden werden. Stattdessen empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. So wird sichergestellt, dass Ihre Rechte in jeder Phase des Verfahrens gewahrt und konsequent vertreten werden.

Das Jugendstrafrecht folgt dabei eigenen, spezifischen Regelungen, die sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht unterscheiden. Diese Besonderheiten zu kennen und gezielt zu nutzen, ist von zentraler Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Mein vorrangiges Ziel im Jugendstrafrecht ist es, eine Verurteilung möglichst zu vermeiden und junge Menschen vor einer frühzeitigen Stigmatisierung zu schützen. Gerade für Jugendliche und Heranwachsende können Einträge im Führungszeugnis erhebliche Auswirkungen auf die persönliche und berufliche Zukunft haben. Deshalb setze ich mich mit Nachdruck dafür ein, negative Folgen zu minimieren und Perspektiven für einen unbelasteten Neuanfang zu schaffen.

Auch als Angehörige*r oder Geschädigte*r einer Straftat stehen Ihnen Rechte zu. Nach § 395 StPO haben Geschädigte bei einer Vielzahl von Straftaten die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger*in anzuschließen. Besonders häufig betrifft dies Fälle aus den Bereichen der Sexualdelikte, Körperverletzungsdelikte und Tötungsdelikte. In bestimmten Konstellationen steht dieses Recht auch Angehörigen von Geschädigten zu. Im Strafverfahren nehmen Betroffene oftmals eine eher untergeordnete Rolle ein. Ich setze mich dafür ein, dass Sie Ihre Rechte aktiv wahrnehmen können und nicht auf die Rolle als Zeugin oder Zeuge beschränkt bleiben. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie als eigenständige Verfahrensbeteiligte auftreten und Ihre Interessen klar und wirkungsvoll vertreten werden.

Nehmen Sie Kontakt auf – ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Arbeitsrecht

Vertretung in ausgewählten Bereichen des Individualarbeitsrechts:

  • Kündigung

  • Abmahnung 

  • Aufhebungsvertrag 

  • Abfindung 

  • Prüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen

  • Diskriminierung/Mobbing am Arbeitsplatz

Sie haben eine Kündigung erhalten? Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Oder Sie möchte Ihren Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Das Individualarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen und ist geprägt von einer Vielzahl an Gesetzen und aktueller Rechtsprechung. Ob im laufenden Arbeitsverhältnis oder bei dessen Beendigung, rechtliche Fragestellungen entstehen oft schneller als erwartet und erfordern eine fundierte Einschätzung.

Unsere Kanzlei unterstützt sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Vermeidung rechtlicher Risiken.

Ich vertrete Sie engagiert und kompetent in ausgewählten arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in Bereichen wie der Beratung bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, der Unterstützung bei Abmahnungen und arbeitsrechtlichen Konflikten, der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen, der Begleitung bei Mobbing, Diskriminierung oder Konflikten am Arbeitsplatz und der Vertretung vor Arbeitsgerichten.

Im Arbeitsrecht legen wir großen Wert auf eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung, bei der wir Ihre Situation genau analysieren und gemeinsam mit Ihnen eine passende Strategie entwickeln. Unser Ziel ist es, schnelle, wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Lösungen zu finden.

Nehmen Sie Kontakt auf – ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Unsere Expertise

Strafrecht

Strafverteidigung bundesweit in den Gebieten des:

  • allgemeines Strafrechts 

  • Jugendstrafrechts

  • Kapitalstrafrechts 

  • Betäubungsmittelstrafrechts

  • Verkehrsstrafrechts

  • Vollstreckung und Strafvollzug

  • Nebenklage/Geschädigtenvertretung

Sie sind Beschuldigte*r oder Geschädigte*r in einem Strafverfahren?

Dann zögern Sie nicht: Im Strafrecht zählt jeder Schritt und oft entscheidet bereits das frühzeitige Handeln über den weiteren Verlauf. Ob Vorladung, Ermittlungsverfahren oder Hauptverhandlung  Ich stehe Ihnen von Beginn an als engagierte und durchsetzungsstarke Verteidigerin zur Seite, diskret, kompetent und mit klarem Blick für Ihre Interessen.

Die Grundlagen des Strafrechts sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, weshalb man häufig auch vom „Kernstrafrecht“ spricht. Hierzu zählen unter anderem klassische Delikte wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Raub. Hinzu kommt das Nebenstrafrecht, welches alle strafrechtlichen Vorschriften bezeichnet, die nicht im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind, sondern in anderen Gesetzen stehen. Dazu gehören u.a. das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Waffengesetz (WaffG), Straßenverkehrsgesetz (StVG).

So vertraut diese Begriffe auch erscheinen mögen, Strafverfahren sind oft komplex und können weitreichende Konsequenzen haben. Der Ausgang hängt nicht selten vom Einzelfall sowie von einer präzise abgestimmten Verteidigungsstrategie ab. Entscheidend sind dabei neben juristischem Fachwissen im materiellen Recht und Strafprozessrecht auch Erfahrung, strategisches Denken und ein sicheres Gespür für die jeweilige Situation.

Wichtig: Gerade bei strafrechtlichen Vorwürfen sollte ein unvorbereiteter Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft vermieden werden. Stattdessen empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. So wird sichergestellt, dass Ihre Rechte in jeder Phase des Verfahrens gewahrt und konsequent vertreten werden.

Das Jugendstrafrecht folgt dabei eigenen, spezifischen Regelungen, die sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht unterscheiden. Diese Besonderheiten zu kennen und gezielt zu nutzen, ist von zentraler Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Mein vorrangiges Ziel im Jugendstrafrecht ist es, eine Verurteilung möglichst zu vermeiden und junge Menschen vor einer frühzeitigen Stigmatisierung zu schützen. Gerade für Jugendliche und Heranwachsende können Einträge im Führungszeugnis erhebliche Auswirkungen auf die persönliche und berufliche Zukunft haben. Deshalb setze ich mich mit Nachdruck dafür ein, negative Folgen zu minimieren und Perspektiven für einen unbelasteten Neuanfang zu schaffen.

Auch als Angehörige*r oder Geschädigte*r einer Straftat stehen Ihnen Rechte zu. Nach § 395 StPO haben Geschädigte bei einer Vielzahl von Straftaten die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger*in anzuschließen. Besonders häufig betrifft dies Fälle aus den Bereichen der Sexualdelikte, Körperverletzungsdelikte und Tötungsdelikte. In bestimmten Konstellationen steht dieses Recht auch Angehörigen von Geschädigten zu. Im Strafverfahren nehmen Betroffene oftmals eine eher untergeordnete Rolle ein. Ich setze mich dafür ein, dass Sie Ihre Rechte aktiv wahrnehmen können und nicht auf die Rolle als Zeugin oder Zeuge beschränkt bleiben. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie als eigenständige Verfahrensbeteiligte auftreten und Ihre Interessen klar und wirkungsvoll vertreten werden.

Nehmen Sie Kontakt auf – ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Arbeitsrecht

Vertretung in ausgewählten Bereichen des Individualarbeitsrechts:

  • Kündigung

  • Abmahnung 

  • Aufhebungsvertrag 

  • Abfindung 

  • Prüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen

  • Diskriminierung/Mobbing am Arbeitsplatz

Sie haben eine Kündigung erhalten? Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Oder Sie möchte Ihren Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Das Individualarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen und ist geprägt von einer Vielzahl an Gesetzen und aktueller Rechtsprechung. Ob im laufenden Arbeitsverhältnis oder bei dessen Beendigung, rechtliche Fragestellungen entstehen oft schneller als erwartet und erfordern eine fundierte Einschätzung.

Unsere Kanzlei unterstützt sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Vermeidung rechtlicher Risiken.

Ich vertrete Sie engagiert und kompetent in ausgewählten arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in Bereichen wie der Beratung bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, der Unterstützung bei Abmahnungen und arbeitsrechtlichen Konflikten, der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen, der Begleitung bei Mobbing, Diskriminierung oder Konflikten am Arbeitsplatz und der Vertretung vor Arbeitsgerichten.

Im Arbeitsrecht legen wir großen Wert auf eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung, bei der wir Ihre Situation genau analysieren und gemeinsam mit Ihnen eine passende Strategie entwickeln. Unser Ziel ist es, schnelle, wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Lösungen zu finden.

Nehmen Sie Kontakt auf – ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Unsere Expertise

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Strafrecht

Strafverteidigung bundesweit in den Gebieten des:

  • allgemeines Strafrechts 

  • Jugendstrafrechts

  • Kapitalstrafrechts 

  • Betäubungsmittelstrafrechts

  • Verkehrsstrafrechts

  • Vollstreckung und Strafvollzug

  • Nebenklage/Geschädigtenvertretung

Sie sind Beschuldigte*r oder Geschädigte*r in einem Strafverfahren?

Dann zögern Sie nicht: Im Strafrecht zählt jeder Schritt und oft entscheidet bereits das frühzeitige Handeln über den weiteren Verlauf. Ob Vorladung, Ermittlungsverfahren oder Hauptverhandlung  Ich stehe Ihnen von Beginn an als engagierte und durchsetzungsstarke Verteidigerin zur Seite, diskret, kompetent und mit klarem Blick für Ihre Interessen.

Die Grundlagen des Strafrechts sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, weshalb man häufig auch vom „Kernstrafrecht“ spricht. Hierzu zählen unter anderem klassische Delikte wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Raub. Hinzu kommt das Nebenstrafrecht, welches alle strafrechtlichen Vorschriften bezeichnet, die nicht im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind, sondern in anderen Gesetzen stehen. Dazu gehören u.a. das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Waffengesetz (WaffG), Straßenverkehrsgesetz (StVG).

So vertraut diese Begriffe auch erscheinen mögen, Strafverfahren sind oft komplex und können weitreichende Konsequenzen haben. Der Ausgang hängt nicht selten vom Einzelfall sowie von einer präzise abgestimmten Verteidigungsstrategie ab. Entscheidend sind dabei neben juristischem Fachwissen im materiellen Recht und Strafprozessrecht auch Erfahrung, strategisches Denken und ein sicheres Gespür für die jeweilige Situation.

Wichtig: Gerade bei strafrechtlichen Vorwürfen sollte ein unvorbereiteter Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft vermieden werden. Stattdessen empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. So wird sichergestellt, dass Ihre Rechte in jeder Phase des Verfahrens gewahrt und konsequent vertreten werden.

Das Jugendstrafrecht folgt dabei eigenen, spezifischen Regelungen, die sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht unterscheiden. Diese Besonderheiten zu kennen und gezielt zu nutzen, ist von zentraler Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Mein vorrangiges Ziel im Jugendstrafrecht ist es, eine Verurteilung möglichst zu vermeiden und junge Menschen vor einer frühzeitigen Stigmatisierung zu schützen. Gerade für Jugendliche und Heranwachsende können Einträge im Führungszeugnis erhebliche Auswirkungen auf die persönliche und berufliche Zukunft haben. Deshalb setze ich mich mit Nachdruck dafür ein, negative Folgen zu minimieren und Perspektiven für einen unbelasteten Neuanfang zu schaffen.

Auch als Angehörige*r oder Geschädigte*r einer Straftat stehen Ihnen Rechte zu. Nach § 395 StPO haben Geschädigte bei einer Vielzahl von Straftaten die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger*in anzuschließen. Besonders häufig betrifft dies Fälle aus den Bereichen der Sexualdelikte, Körperverletzungsdelikte und Tötungsdelikte. In bestimmten Konstellationen steht dieses Recht auch Angehörigen von Geschädigten zu. Im Strafverfahren nehmen Betroffene oftmals eine eher untergeordnete Rolle ein. Ich setze mich dafür ein, dass Sie Ihre Rechte aktiv wahrnehmen können und nicht auf die Rolle als Zeugin oder Zeuge beschränkt bleiben. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie als eigenständige Verfahrensbeteiligte auftreten und Ihre Interessen klar und wirkungsvoll vertreten werden.

Nehmen Sie Kontakt auf – ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Arbeitsrecht

Vertretung in ausgewählten Bereichen des Individualarbeitsrechts:

  • Kündigung

  • Abmahnung 

  • Aufhebungsvertrag 

  • Abfindung 

  • Prüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen

  • Diskriminierung/Mobbing am Arbeitsplatz

Sie haben eine Kündigung erhalten? Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Oder Sie möchte Ihren Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Das Individualarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen und ist geprägt von einer Vielzahl an Gesetzen und aktueller Rechtsprechung. Ob im laufenden Arbeitsverhältnis oder bei dessen Beendigung, rechtliche Fragestellungen entstehen oft schneller als erwartet und erfordern eine fundierte Einschätzung.

Unsere Kanzlei unterstützt sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Vermeidung rechtlicher Risiken.

Ich vertrete Sie engagiert und kompetent in ausgewählten arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in Bereichen wie der Beratung bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, der Unterstützung bei Abmahnungen und arbeitsrechtlichen Konflikten, der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen, der Begleitung bei Mobbing, Diskriminierung oder Konflikten am Arbeitsplatz und der Vertretung vor Arbeitsgerichten.

Im Arbeitsrecht legen wir großen Wert auf eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung, bei der wir Ihre Situation genau analysieren und gemeinsam mit Ihnen eine passende Strategie entwickeln. Unser Ziel ist es, schnelle, wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Lösungen zu finden.

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